Beschreibung
Durch den Auftragnehmer (AN) sind kalte und kalt-warme Buffets entsprechend der Speisen- und Getränkeauswahl des AG aus dem Leistungsverzeichnis (LV) (Datei: D2-1_GeNo_Catering_Leistungsverzeichnis_Los1) für 5 bis 500 Personen zu liefern. Zusätzlich sind auf Anforderung Geschirr, Bestecke, Gläser/Tassen und sonstiges Zubehör bereitzustellen. Weiterhin wird durch den AG festgelegt, ob für die jeweilige Veranstaltung Servicepersonal benötigt wird. Hierbei sind beispielhaft folgende Szenarien möglich: - Kaltes Buffet (z. B. eine Auswahl aus den belegten Brötchen und den Canapés sowie Getränke) ggf. mit entsprechendem Geschirr, Besteck und Gläsern/Tassen sowie Papierservietten ohne Servicepersonal (nur Anlieferung und ggf. Abholung des Geschirrs / der Behälter); - Kalt-warmes Buffet mit Getränken und entsprechendem Geschirr, Besteck, Gläsern/Tassen sowie sonstigem Zubehör entsprechend der Auswahl aus dem LV ohne Servicepersonal (nur Lieferung und Abholung der Behälter, Geschirr etc.); - Kalt-warmes Buffet mit Getränken und entsprechendem Geschirr, Besteck, Gläsern/Tassen sowie sonstigem Zubehör entsprechend der Auswahl aus dem LV inkl. Servicepersonal für die Buffetbetreuung und ggf. für den Getränkeausschank. Die bereitgestellten Behälter, Geschirr, Besteck etc. werden ungereinigt zurückgegeben. Der Abruf der Leistungen erfolgt nach Bedarf. Es besteht kein Anspruch auf Abnahme einer Mindestmenge. | Für Außenveranstaltungen (50 bis 500 Personen) sind durch den Auftragnehmer (AN) rustikale Grillbuffets nach Auswahl des AG aus dem Leistungsverzeichnis (Datei: D3-1_GeNo_Catering_Leistungsverzeichnis_Los2) bereitzustellen und mit entsprechendem Personal zu betreuen (z. B. fachkundige Person für die Grillstation, Servicekräfte für die Speisen- und Getränkeausgabe, ggf. Buffetbetreuung). Die Zubereitung der warmen Speisen (Grillen) soll vor Ort während der Veranstaltung erfolgen. Neben der Lieferung der angeforderten Speisen und der Bereitstellung des Grill-/Servicepersonals umfasst diese Leistung auch den rechtzeitigen Aufbau vor Veranstaltungsbeginn und den Betrieb einer professionellen Live-Grillstation inkl. der erforderlichen Geräte, Brennstoffe und Sicherungseinrichtungen sowie den Abbau und die ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden Abfalls. Die bereitgestellten Behälter, Geschirr, Besteck etc. werden ungereinigt zurückgegeben. Die Veranstaltungsfläche ist besenrein zu übergeben. Die Live-Grillstation muss professionell ausgestattet sein, den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen und eine kontinuierliche Versorgung der Gäste gewährleisten. Offenes Feuer ist nur zulässig, soweit dies am Veranstaltungsort gestattet ist. Die Kosten für die Entsorgung werden nicht gesondert erstattet. Der Abruf der Leistungen erfolgt nach Bedarf. Es besteht kein Anspruch auf Abnahme einer Mindestmenge.