Beschreibung
I. Einleitung und Bedarf: 1. Begriffsbestimmungen Bereitstellung von konfektionierten Verbrauchsgütern: Bereitstellung umfasst die Materialannahme, die Vorhaltung und die Kommissionierung, die Konfektionierung, die Qualitätskontrolle, die Kennzeichnung sowie die Dokumentation und Expedition der Sets. 1.1 Materialannahme ist die Entgegennahme einer Sendung oder Materiallieferung von einem Frachtführer bzw. einer Frachtführerin durch die Annahmestelle des Empfängers sowie Prüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit. 1.2 Vorhaltung ist die bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Bevorratung der für die Stücklisten erforderlichen Verbrauchsgüter. Sie umfasst die Sicherstellung der Verfügbarkeit in den erforderlichen Mengen, die ordnungsgemäße Lagerung unter Beachtung gesetzlicher und qualitativer Anforderungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Engpässen und Fehlbeständen. 1.3 Kommissionierung ist das qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte Zusammenstellen der Einzelartikel gemäß vorgegebenen Stücklisten aus verschiedenen Lagereinheiten mit Sicherstellung der eindeutigen Zuordnung unter Vermeidung von Vermischung. 1.4 Konfektionierung qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte Zusammenstellen der Einzelartikel zu einer neuen Einheit mit Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlkonfektionierung und eindeutiger Identifizierbarkeit. 1.5 Qualitätskontrolle ist die Kontrolle der Vollständigkeit jedes Sets und umfasst die Sichtprüfung auf Beschädigungen oder Kontamination und die Sicherstellung der reproduzierbaren Zusammenstellung. 1.6 Kennzeichnung ist die Kennzeichnung der Sets gemäß Vorgaben des Auftraggebers mit Zuordnung zu den Sets und stellt keine produktverändernde Kennzeichnung der Medizinprodukte dar. 1.7 Dokumentation ist die Dokumentation der durchgeführten Konfektionierung mit Erfassung relevanter Daten zur Rückverfolgbarkeit und Zuordnung der verwendeten Artikel zu den Sets. 1.8 Expedition ist die Übergabe der konfektionierten Sets in der vorgesehenen Form mit der Vorbereitung für Lagerung, Transport oder Weiterverteilung und Sicherstellung der ordnungsgemäßen Handhabung 2. Markterhebung/ Interessenbekundungsverfahren: Dieses Interessenbekundungsverfahren ist eine Markterhebung, bei der ein privater Anbieter darlegen kann, ob und wie er eine staatliche Leistung ebenso gut oder besser erbringen kann als ein öffentlicher Auftraggeber (s. § 7 Abs. 2 S. 3 BHO). Das Interessenbekundungsverfahren kann ein Vergabeverfahren und einen öffentlichen Auftrag zur Folge haben, das muss aber nicht sein. Die Entscheidung darüber liegt allein beim öffentlichen Auftraggeber. II. Anforderungen an die Konfektionierung: 1. Anhalt zur Erstellung von Vorschlägen: 1.1 Im Wege dieses Interessenbekundungsverfahrens wird ein Anbieter gesucht, der sein Konzept zur Umsetzung mit Kostenkalkulation zur Bereitstellung von konfektionierten Verbrauchsgütern zu Einsatzersthelfer-A-Ausstattungen einreicht. 2. Ausgangslage: Bisher wurden die Versorgungsartikel durch die Bundeswehr beschafft und eigenständig konfektioniert. 3. Leistungsportfolio Bereitstellung: Absicht ist es, ein durch die Bundeswehr definiertes Artikelspektrum durch einen Dienstleister vorkonfektioniert bereitstellen zu lassen. Die wesentlichen Aufträge des Leistungserbringers (LE) Bereitstellung konfektionierter Einsatzersthelfer A- Ausstattungen sind a) Eigenverantwortliche Vorratshaltung der für die Einsatzersthelfer -A- Ausstattungen erforderlichen Verbrauchsgüter, einschließlich der Sicherstellung der Verfügbarkeit in den erforderlichen Mengen und gesetzeskonformen Qualität, b) Ordnungsgemäße, qualitätsgesicherte und gesetzeskonforme Handhabung der Verbrauchsgüter im Rahmen der Konfektionierung, insbesondere Schutz vor Kontamination, Beschädigung und Vermischung, c) Zusammenstellung der Verbrauchsgüter gemäß vorgegebenen Stücklisten, d) Durchführung geeigneter Qualitätskontrollen im Rahmen geeigneter Qualitätskontrollen sowie Dokumentation der Konfektionierungsleistungen einschließlich der Nachvollziehbarkeit der verwendeten Artikel, e) Expedition und Lieferung des Materials in vorgegebenen Abgabemengen. 4. Anforderung an die Bereitstellung: Die zu erbringende Leistung hat vollumfänglich und verbindlich den in der Anlage (Anforderung Konfektionierung) beschriebenen Anforderungen und Kriterien zu entsprechen. Die Sets sind in Art und Menge der Anlage (Anforderung Konfektionierung) zu entnehmen. Die Anlage (Anforderung Konfektionierung) wird aus Sicherheitsgründen erst dann ausgehändigt, wenn die „Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen“ unterzeichnet per E-Mail bei BAIUDBwDLII6EinkaufSanitaetsmaterial@bundeswehr eingereicht wird. 5. Qualifikation des Personals: Die Qualität der Aufgaben und das breite Spektrum der daraus resultierenden Tätigkeiten bedingen solide querschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Organisation und Materialbewirtschaftung. Es muss sichergestellt werden, dass das Personal entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu Medizinprodukten, zur Ladungssicherung sowie im Umgang mit Gefahrstoffen qualifiziert ist. III. Schlussbestimmungen: 1. Vertragsangelegenheiten: Mit diesem Interessenbekundungsverfahren stehen die Vertragsunterlagen für den Betrieb und alle damit verbundenen Aufgaben noch nicht abschließend fest. Ein möglicher später öffentlicher Auftrag wird nach den Bestimmungen des Vergaberechts vergeben, dabei werden die Vertragsbedingungen des Bundes gelten. IV. Finanzierungsmodell: Die Konfektionierung wird für die Bundesrepublik Deutschland (resp. Die Bundeswehr) nicht kostenfrei sein. Mit den Unterlagen ist ein Finanzierungsmodell (Kostenvoranschlag) einzureichen. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr behält sich ausdrücklich vor, das Verfahren jederzeit einzustellen. Kosten für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren werden nicht übernommen.