Beschreibung
Die Unterstützungsleistungen umfassen insbesondere folgende Aufgaben: - Beratung für die Anwendung der eingesetzten Oracle-Software, sowohl auf Client-, als auch auf Serverseite - Beratung bei der Lösung von speziellen Problemen (technisch / fachlich; client- / serverseitig) - Beratung bei der Anpassung vorhandener Functions / Procedures / Packages - Beratung über Produktzertifizierungen / Produkteinsatzmöglichkeiten / Modelllösungen / alternative Lösungen, Aufgabenkritik (Art und Workflow) - Hilfestellungen bei Tests, Installation und Konfiguration der eingesetzten Oracle-Software, sowohl auf Client-, als auch auf Serverseite - Unterstützung bei Migrationen, insbesondere migrationsstrategische Beratung - Beratung und Mitarbeit bei der Administration, Datenbankentwicklung, Tuning und Auswertungserstellung - Mitarbeit bei Problemlösungen - Mitarbeit bei Teilprojekten zur Erschließung neuer Datenquellen - Erstellung von Modelllösungen - Systemberatung - Dokumentation von fachlichen Entwicklungen - Coaching von Mitgliedern des städtischen Entwicklungsteams - Unterstützung bei Systemausfällen und Fehlerbeseitigung - Beratung hinsichtlich leistungsoptimierter Serverkonfiguration bei Datenbanken und Auswertungswerkzeugen - Beratung hinsichtlich neuer Marktentwicklungen für performante Datenverarbeitungsprozesse (ETL), sowie Prüfung möglicher Einsatzgebiete vor Ort - Schulung des städtischen Entwicklungsteams (sowohl generische Standardseminare, als auch individuelle Workshops mit Bezug zur konkreten Entwicklungssituation im Statistischen Amt) Hierfür wurde eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen. Diese besitzt eine Laufzeit ab Zuschlag (frühestens aber zum 01.02.2025) von 4 Jahren. Der Auftraggeber kann den Vertrag jedoch gemäß Nr. 15.2 des EVB-IT Vertrages bereits und nur zum Ablauf des dritten Vertragsjahres ordentlich kündigen. Insgesamt umfasst die Rahmenvereinbarung geschätzt für die ersten drei Jahre 9.120 Personenstunden (Schätzmenge) und für das optionale vierte Jahr 3.040 Personenstunden (Schätzmenge). Der Höchstwert beträgt maximal 1.840.000,00 € zzgl. USt.