Beschreibung
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Hauptleistungen: - Es ist die Einrichtung einer "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte" vorzusehen. Es werden Anfragen zur Beantragung und Schlussabrechnung von Corona-Hilfsmaßnahmen in deutscher Sprache mündlich und schriftlich bearbeitet. Zur Bearbeitung der Anfragen stellen der Auftraggeber sowie die mit der Bereitstellung des Antragsmanagementsystems betrauten Dienstleister alle erforderlichen Informationen (u. a. Leitfäden, FAQ) zur Verfügung. Es sind nach Bedarf bis zu 40 VZÄ für den Regebetrieb vorzusehen und anzubieten. - Es ist zudem ein "Expertendesk" einzurichten. Die "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte" leitet intern besondere, einzelfall- und fachspezifische Anliegen zur vorrangig schriftlichen Bearbeitung an den "Expertendesk" weiter. Dieser unterstützt zudem ebenfalls überwiegend schriftlich die "Corona-Hotline für die Direktantragstellenden" bei schwierigen Anfragen. Es sind nach Bedarf im Regelbetrieb bis zu 20 VZÄ vorzusehen und anzubieten. Die Leistungen der "Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte“ und des „Expertendesk" werden - sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart - in den Zeiten von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erbracht. An Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen erfolgt im Regelfall keine Leistungserbringung. Ausnahmen im Einzelfall sind ggf. bei Bedarf zwischen den Vertragsparteien separat abzustimmen. Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer bei Bedarf mögliche (= optionale) Zusatzleistungen, wie in der Leistungsbeschreibung angegeben.