Beschreibung
Vorgesehen ist, einen bestehenden, unentgeltlichen Pachtvertrag bis zum 31.12.2030 zu verlängern. Das KBA übernimmt die Kosten für Energie, Reparatur und Instandhaltung, Abfall-Entsorgung mit Ausnahme der Entsorgung organischer Abfälle. Dafür ist der Betrieb der Kantine mit mind. 2 Gerichten (davon 1 Gericht vegetarisch) und Imbissgerichten ist für ca. 50 bis 80 Essen täglich zu festgelegten Zeiten sicherzustellen. Zudem ist ein Kiosk täglich zu ebenfalls festgelegten Zeiten zu betreiben. Die Kantinenrichtlinie des Bundes findet Anwendung.