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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 awarded

Beschreibung

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen. | Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen. | Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen. | Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen. | Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen. | Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen. | Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen. | Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen. | Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die f

Lose (21)

Los Titel Auftragnehmer Schaetzwert Vergabewert
1 Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 UmweltPlan GmbH Stralsund 382.416 EUR
2 Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 GICON Ecosystems GmbH
3 Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 GICON Ecosystems GmbH
4 Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 Dr. Rafael Meichßner
5 Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 Freiberuflicher Kartierer Carlo Seemann
6 Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 GICON Ecosystems GmbH
7 Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 Dr. Rafael Meichßner
8 Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 Dr. Rafael Meichßner
9 Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH
10 Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH
11 Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH
12 Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 BELA Agrarberatung GbR
13 Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 Grünspektrum
14 Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 IBN Forst- und Umweltplanungen, Andreas Neef
15 Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 Grünspektrum
16 Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 Grünspektrum
17 Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 Dipl.-Landschaftsökologe Wulf Hahne
18 Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 Dipl.-Landschaftsökologe Wulf Hahne
19 Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 Dipl.-Landschaftsökologe Wulf Hahne
20 Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 Grünspektrum
21 Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026 Dipl.-Landschaftsökologe Wulf Hahne

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