Beschreibung
Für die Durchführung der Briefwahl im Rahmen der Landtagswahl 2027 in Nordrhein-Westfalen am 25.04.2027 werden Postdienstleistungen benötigt. Die Leistung gemäß § 52 Abs. 5 der Landeswahlordnung (LWahlO NRW) umfasst den bundesweiten Transport von amtlichen Wahlbriefumschlägen zu den Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Aufgrund der Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre ist mit einem erhöhten Volumen an Briefwahlunterlagen zu rechnen, dessen Bewältigung sicherzustellen ist.