Beschreibung
Der Zweckverband Wasserversorgung Ilmtalgruppe beabsichtigt einen Ersatzneubau für den aus dem Jahr 1971 stammenden Hochbehälter Nord zu errichten. Der Zweckverband betreibt die Wasserversorgung der Mitgliedsgemeinden Stadt Geisenfeld, Gemeindeteile des Marktes Wolnzach, Gemeindeteile der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm und Gemeindeteile der Gemeinde Rohrbach. Der Hochbehälter Nord dient als Trinkwasserspeicher und ist Teil der Wasserversorgungsanlagen des Zweckverbands. Standort des jetzigen Hochbehälters ist das Flurstück 249/1, Gemarkung Gosseltshausen. Das Baugrundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe hierzu, in 85283 Wolnzach-Gosseltshausen, nahe Bahnerberg auf dem Flurstück 249/4, Gemarkung Gosseltshausen (Koordinaten: Breitengrad: 48,6100831; Längengrad: 11,6003220; Höhe: 456,64m). Bis zur Fertigstellung des Neubaus bleibt der bestehende Hochbehälter in Betrieb. Anschließend sollen vom verbleibenden Hochbehälter zwei der vier Kammern rückgebaut werden und die zwei verbleibenden Kammern als zusätzliche Speichermöglichkeit vorgesehen werden, in der abzuschlagende Wässer zwischengespeichert werden können, bevor diese der freiflächigen Versickerung zugeführt werden. Der bestehende Hochbehälter soll diesbezüglich entsprechend umfunktioniert werden. Der neu zu errichtende Hochbehälter ist als Hallenbauwerk mit zwei freistehenden Edelstahltanks, mit einem Speichervolumen von je 2.000m³ vorgesehen. Um das weitläufige Versorgungsgebiet abzudecken, wird der Hochbehälter mit einem Pumpwerk ausgestattet. Die erforderlichen Anlagen der Hydraulik und Elektrik, sowie kleinere technische Anlagenteile sollen im neu zu errichtenden Bauwerk untergebracht werden. Die Maßnahme erfordert voraussichtlich ein bauordnungsrechtliches und ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren. Der Auftraggeber erwartet hierzu die Übernahme der Zusammenarbeit mit den zuständigen staatlichen Stellen zur rechtskonformen Ausarbeitung der Planung und Genehmigung des Trinkwasserhochbehälters. Insbesondere soll das nach Landesrecht erforderliche wasserrechtliche Genehmigungsverfahren entsprechend den am Erfüllungsort geltenden Rechtsvorschriften betreut werden. Die Gesamtherstellungskosten betragen nach Schätzung ca. 4.9 Millionen Euro netto. Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung erfolgen. Beginn der Bauphase ist für Sommer/Herbst 2026 vorgesehen, die Fertigstellung soll im 4. Quartal im Jahr 2028 erfolgt sein. Es werden stufenweise die Grundleistungen folgender Leistungsbilder vergeben: Leistungsphasen 3-9 bzw. 1-6 der Leistungsbilder: - Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt3 - Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 7 (hydraulische Anlagen) gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 Leistungsphase 1-9 des Leistungsbildes: - Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 4 und 5 (Elektrotechnik) gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 Leistungsphase 1-6 des Leistungsbildes - Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 Zudem werden Besondere Leistungen vergeben. Hinweis: die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nur für solche Anlagen beauftragt, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare Genehmigung erforderlich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, den Leistungsumfang entsprechend zu reduzieren.