Beschreibung
Ziel der Ausschreibung ist die Beauftragung eines/einer externe/n Datenschutzbeauftragte/n für die externe Meldestelle. Die konkreten Leistungen der benötigten Dienstleistung ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben der Art. 38, 39 DSGVO und §§ 5 bis 7 BDSG. Die gesetzliche Aufgabenwahrnehmung des/der künftigen Datenschutzbeauftragten muss auf Basis der geltenden Datenschutzgesetze unter Wahrung der hinweisgeberspezifischen Vorschriften und Besonderheiten in einem rechtlich noch wenig erschlossenen Feld erfolgen. Dazu gehört zum Beispiel, dass die verantwortliche Stelle hinweisgeberspezifischen Vertraulichkeitspflichten unterliegt, die sich auf die Aufgabenwahrnehmung auch des/der benannten Datenschutzbeauftragten auswirken dürften und dass vielfach Rechtsfragen, vor allem auch zum Verhältnis zwischen Datenschutzrecht und Hinweisgeberschutzrecht, die Arbeit der externen Meldestelle prägen. Die Sensibilität der in der externen Meldestelle verarbeiteten Daten, die Vulnerabilität und der hohe Schutzbedarf der von der Verarbeitung betroffenen Personen, die besonderen gesetzlichen Vertraulichkeitsanforderungen des HinSchG in §§ 8 und 9 und 40 Absatz 1 HinSchG wie die Erwartungen der Öffentlichkeit und der hinweisgebenden Personen an die Integrität der Datenverarbeitung durch die externe Meldestelle erfordern die Notwendigkeit der Benennung einer Person mit Befähigung zum Richteramt und legen die Benennung eines Berufsgeheimnisträger oder einer ähnlich qualifizierten Person zum/zur externen Datenschutzbeauftragten/externer Datenschutzbeauftragten der externen Meldestelle des Bundes nahe. In diesem Rahmen strebt die externe Meldestelle des Bundes eine begleitende Beratung und Unterstützung auf rechtlich hohem Niveau mit Verständnis für die Belange von hinweisgebenden Personen und deren besondere Situation an. Hierfür soll ein/e erfahrene/r und kompetente/r Auftragnehmer/in gewonnen werden, wobei Erfahrungen mit dem Hinweisgeberschutzgesetz bzw. der Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower-Richtlinie) erwünscht sind.