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Los 1 - komplexe Druckprodukte | Los 2 - einfache Druckprodukte active

Auftraggeber
Zoo Leipzig GmbH
Veroeffentlicht
16.01.2026
Frist
05.02.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
Region (NUTS)
DED51 (Sachsen)
CPV-Codes
Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
Quelle
ted_europa | Auf TED ansehen
Notice ID
31714-2026

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung für die Erbringung von Druck- und Lieferleistungen. Im Los 1 handelt es sich hierbei um "komplexe Druckprodukte". Die Rahmenvereinbarung nach § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV soll mit drei Unternehmen geschlossen werden. Mit Bezuschlagung der Rahmenvereinbarung werden alle benannten Positionen mit Druckterminen bis einschließlich Q2/2026 bereits als Einzelauftrag an Zuschlagsbieter mit dem jeweils günstigsten Angebot vergeben. Hierfür sind die abgegebenen Preise maßgeblich. Ab Q3/2026 findet die Vergabe der Einzelaufträge im Rahmen von sog. "Mini-Wettbewerben" zwischen den Rahmenvertragspartnern statt. Der Rahmenvertrag endet am 29.02.2028 und ist zweimalig um je ein Jahr verlängerbar. Das voraussichtliche Gesamtvolumen des Auftrags im Sinne einer Höchstabnahmemenge ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis, wobei die Rahmenvertragspartner keinen Anspruch auf Beauftragung eines bestimmten Auftragsvolumens haben. | Gegenstand des Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung für die Erbringung von Druck- und Lieferleistungen. Im Los 2 handelt es sich hierbei um "einfache Druckprodukte". Die Rahmenvereinbarung nach § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV soll mit drei Unternehmen geschlossen werden. Mit Bezuschlagung der Rahmenvereinbarung werden alle benannten Positionen mit Druckterminen bis einschließlich Q2/2026 bereits als Einzelauftrag an Zuschlagsbieter mit dem jeweils günstigsten Angebot vergeben. Hierfür sind die abgegebenen Preise maßgeblich. Ab Q3/2026 findet die Vergabe der Einzelaufträge im Rahmen von sog. "Mini-Wettbewerben" zwischen den Rahmenvertragspartnern statt. Der Rahmenvertrag endet am 29.02.2028 und ist zweimalig um je ein Jahr verlängerbar. Das voraussichtliche Gesamtvolumen des Auftrags im Sinne einer Höchstabnahmemenge ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis, wobei die Rahmenvertragspartner keinen Anspruch auf Beauftragung eines bestimmten Auftragsvolumens haben.