Beschreibung
Für das Los 1 ist die Lieferung und Montage von 101 interaktiven Displays mit Flügeln und 15 interaktiven Displays ohne Flügel für die Standorte Ursulinen-Realschule Köln, Marienberg-Gymnasium Neuss, Berufskolleg Neuss, Ursulinen-Gymnasium Köln, Tagesschule Dönberg Wuppertal, Sankt Adelheid-Gymnasium Bonn und Papst-Johannes XXIII.-Gesamtschule Stommeln Pulheim vorgesehen. Die Displays müssen darüber hinaus die im Leistungsverzeichnis (Anlage 11) aufgeführten Spezifikationen im Zusammenhang mit Zubehör, Bewegungssysteme usw. erfüllen. Daneben sollen auch die insgesamt 101 Altgeräte durch den Auftragnehmer entsorgt werden. ACHTUNG: Damit eine Förderung über den oben dargestellten Rahmen möglich ist, ist es für den Auftraggeber von äußerster Wichtigkeit, dass die Lieferung und Montage sowie die Abrechnung aller Displays bis spätestens zum 25.10.2024 erfolgt. Die vorgenannte Frist wird im Rahmen der Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage 09) als feste Vertragsfrist vereinbart. Der Auftragnehmer muss diese Fristen im Angebotsschreiben (Anlage 02) an der vorgesehenen Stelle zusichern. Achtung: Fehlt die Zusicherung der Einhaltung der Lieferfristen so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen! Der Auftraggeber behält sich bei nicht fristgerechter Lieferung, Montage und Abrechnung vor, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz für die entgangene Förderung zu verlangen. | Für das Los 2 ist die Lieferung und Montage von 9 Monitoren mit 86 Zoll und 3 Monitoren mit 75 Zoll für die Standorte Ursulinen-Realschule Bornheim-Hersel, Suitbertus-Gymnasium Düsseldorf, Sankt Adelheid-Gymnasium Bonn und St. Ursula-Gymnasium Brühl vorgesehen. ACHTUNG: Damit eine Förderung über den oben dargestellten Rahmen möglich ist, ist es für den Auftraggeber von äußerster Wichtigkeit, dass die Lieferung und Montage sowie die Abrechnung aller Displays bis spätestens zum 25.10.2024 erfolgt. Die vorgenannte Frist wird im Rahmen der Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage 09) als feste Vertragsfrist vereinbart. Der Auftragnehmer muss diese Fristen im Angebotsschreiben (Anlage 02) an der vorgesehenen Stelle zusichern. Achtung: Fehlt die Zusicherung der Einhaltung der Lieferfristen so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen! Der Auftraggeber behält sich bei nicht fristgerechter Lieferung, Montage und Abrechnung vor, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz für die entgangene Förderung zu verlangen.