Beschreibung
Die Gemeinde Leutenbach wird unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit - sofern kein wichtiger Grund entgegensteht - eines der erfolgreichen Teams mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung beauftragen (§§ 34 und 35 Gebäudeplanung, §§ 39 und 40 Freianlagen).