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Mobile Anwendungssoftware (App) zur Antragstellerkommunikation (ASK) awarded

Veroeffentlicht
-
Frist
-
Art
can-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★★★☆☆ (3/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Region (NUTS)
DEC01 (Saarland)
CPV-Codes
Softwarepaket und Informationssysteme Bildverarbeitungssoftwarepaket Software-Implementierung Software-Wartung und -Reparatur
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
368252-2024

Beschreibung

Das Saarland führt in der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP 2023-2027) ein System der Flächenüberwachung ein, das durch die automatische Auswertung von Satellitendaten den Status und die Förderfähigkeit der Antragsflächen überprüft. Gleichzeitig wird den Antragstellern die Möglichkeit eröffnet, zur Klärung offener Fragestellungen beizutragen. Zu diesem Zweck soll eine App für die Antragsteller auf deren mobilen Endgeräten erworben werden. Die App ist zu liefern, zu implementieren und zu warten. Die ausgeschriebene Software dient den Antragstellern im Bereich der EU-Agrarförderung zur Kommunikation mit der Zahlstelle, um in einem automatisierten Flächenüberwachungssystem zusätzliche Informationen abzufragen und zu übermitteln. Hierbei kann es sich um Belege handeln (z.B. Aufzeichnungen, Schlagkartei, Saatgutbelege, Lieferscheine, Rechnungen, amtliche Dokumente usw.) oder um georeferenzierte Fotos, die Sachverhalte aus der landwirtschaftlichen Praxis unverfälschbar an die Zahlstelle weitergeben. Die App soll auf mobilen Endgeräten zur Verfügung stehen und muss bis Beginn des Jahres 2025 in Betrieb gehen können. Bis dahin muss auch die Schnittstellenkonfiguration zwischen App und Zahlstelle stattgefunden haben. Vertragsbeginn ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Mit der Anpassung der Software ist unverzüglich nach Beauftragung zu beginnen. Die Software (App) muss zum 01.01.2025 in Betrieb genommen werden und zum Einsatz bei den Antragstellern zur Verfügung stehen. Der Zeitraum von Beauftragung bis zum 31.12.2024 gilt als Testzeitraum. Eine gesonderte Vergütung des Testzeitraums erfolgt nicht. Der Vertrag endet am 31.12.2027. Der Auftraggeber kann den Vertrag durch einseitige Erklärung um 36 Monate verlängern. Eine Anpassung der Vergütung erfolgt nicht. Einzelheiten regeln die vertraglichen EVB-IT Erstellungsbedingungen sowie die Leistungsbeschreibung.

Lose (1)

Los Titel Auftragnehmer Schaetzwert Vergabewert
1 Mobile Anwendungssoftware (App) zur Antragstellerkommunikation (ASK)

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