Beschreibung
Rahmenvertrag mit Laufzeit vom 01.10.2026 - 30.09.2030 mit der Verlängerungsoption um 1 Jahr nach § 15 Abs. 4 UVgO, bzw. §21 Abs. 6 VGV i.V.m § 65 Abs. 2 VgV. Geplant ist ein Abruf pro Jahr. Die Maßnahme hat eine Dauer von ca. 21 Monaten. Die auftraggebende Partei hat in Abstimmung mit der auftragnehmenden Partei darüber hinaus die Möglichkeit bis zu 1 weitere Maßnahme über die maximale Vertragslaufzeit abzurufen. Nur eine Position - Losaufteilung nicht möglich.