Beschreibung
Der Auftraggeber ist als Technologiedienstleister des Bundes und u.a. als Betreiber des Mautsystems in Deutschland maßgeblich an der Entwicklung von Lösungen im Bereich Digitalisierung insbesondere im Verkehrs- und Mobilitätssektor beteiligt. Um diesen Aufgaben nachzukommen benötigt der Auftraggeber auch Softwareentwicklungsleistungen, die nicht ausschließlich aus eigenen Personalressourcen heraus abgebildet werden können. Zudem werden bereits heute (Teil-) Systeme des Auftraggebers durch externe Partner entwickelt und betrieben. Um den Auftraggeber und auch den Bund zukünftig agil und flexibel unterstützen zu können, werden in diesem Verfahren Softwareentwicklungspartner ausgeschrieben, welche flexibel den Auftraggeber bei der Umsetzung seiner Vorhaben unterstützen können. Darüber hinaus möchte der Auftraggeber mit dieser Ausschreibung auch einen Handlungsrahmen schaffen, um neue Aufträge im Rahmen der Erweiterung des Geschäftszweckes des Auftraggebers mit Hilfe von leistungsfähigen Auftragnehmern erfüllen zu können. Dies kann verschiedenste Formen annehmen, so ist beispielsweise die punktuelle Unterstützung durch einen einzigen Softwareentwickler mit Spezialwissen bis hin zur eigenverantwortlichen Umsetzung von komplexen Softwareentwicklungsvorhaben in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und seinen Stakeholdern vorgesehen. Die Leistung umfasst zu großen Teilen die (Weiter-) Entwicklung und Betreuung von Applikationen, welche für den Betrieb essenziell sind. In diesem Kontext spricht der Auftraggeber von der Abbildung eines Software-LifeCycles. Ein solcher LifeCycle bildet die Anforderungsklärung, Entwicklung, die Operationalisierung, den Test, Betrieb und die Weiterentwicklung einer oder mehrerer Applikationen ab und ist ggf. eigenverantwortlich durch einen Entwicklungspartner abzubilden. Im Falle von LifeCycle Abrufen aus dieser Rahmenvereinbarung hat der Auftraggeber größtes Interesse an einer langfristigen und stabilen Lösung, welche eng durch den jeweiligen Auftragnehmer gewährleistet werden muss. Dies inkludiert auch das Arbeiten in definierten Service Levels mit entsprechenden Reaktionszeiten um den reibungslosen Betrieb zu gewährleisten. Ausdrücklich nicht im Leistungsumfang enthalten sind Rechenzentrums-Infrastrukturleistungen und damit verbundene Services. Ebenso sind in diesem Verfahren keine klassischen sogenannten "End User Services" ausgeschrieben. Zu den hier ausgeschriebenen Leistungen zählen neben der klassischen Entwicklungsleistung auch entwicklungsnahe Dienstleistungen. Hierzu zählen insbesondere Aufgaben im Bereich entwicklungsnahe Beratungsleistungen, Software-Tests, Applikationsbetrieb, Applikationssupport, entwicklungsnahes Projekt- und Prozessmanagement, Architekturdienstleistungen sowie die Erstellung von dazugehörigen Dokumenten. Der Auftraggeber möchte alle Phasen der Softwareentwicklung und die dafür einschlägigen Dienstleistungen im Rahmen der hier dargestellten Rollen abrufen. Im Rahmen der Softwareentwicklung und generellen Unternehmensstrategie setzt der Auftraggeber verstärkt auf agile Methoden und Tools - so werden im Unternehmen an das Scaled Agile Framework (SAFe) angelehnte Unternehmensstrukturen etabliert und der Entwicklungsprozess sowie Leistungserstellungsprozess an dieses angelehnt. Daher erwartet der Auftraggeber von seinen Partnern sowohl die Bereitstellung von Ressourcen in einem agilen Rollenmodell als auch ein agiles Mindset, welches den Auftraggeber in seinen Prozessen bestmöglich unterstützt. Die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung werden grundsätzlich im Wettbewerb zwischen den Rahmenvertragspartnern im Wege eines sogenannten Miniwettbewerbes gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 VgV vergeben. Auch der Abschluss von Rahmenverträgen 2. Ordnung mit je einem Rahmenvertragspartner z.B. zur eigenständigen Erbringung einer Lifecycle-Leistung ist vorgesehen. Bei Leistungen welche unter der EU-Vergabeschwelle liegen, behält sich der Auftraggeber vor auch Direktabrufe bei einem der Rahmenvertragspartner zu tätigen. Diese Leistungen werden in der Folge als "Direktabruf" bezeichnet. Vertragsgrundlage werden die EVB-IT Verträge (https://www.cio.bund.de/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-einkauf/evb-it-und-bvb/evb-it/evb-it-node.html), welche vom CIO des Bundes veröffentlicht werden. Nach aktueller Planung wird ein überwiegender Teil der Leistungen als EVB-IT Dienstverträge ausgeschrieben, der Auftraggeber behält sich jedoch vor sämtliche gültigen EVB-IT Verträge im Einzelfall zu verwenden. Ausdrücklich nicht im Leistungsumfang enthalten sind Arbeitnehmerüberlassungsleistungen, vielmehr sind solche Leistungen ausdrücklich nicht erwünscht. Die Vertragspartner werden durch organisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter der Auftragnehmer ausschließlich deren Direktionsrecht und Disziplinargewalt unterstehen. Es erfolgt keine Eingliederung des zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiters des Auftragnehmers in die Organisation des Auftraggebers.