Beschreibung
Die Rahmenvereinbarung regelt die Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien und begründet dabei einzelauftragsübergreifende Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Darüber hinaus enthält sie allgemeine Regelungen für die unter dieser Rahmenvereinbarung geschlossenen Einzelaufträge. Die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung wird auf 5000 Gutachterlizenzen je Monat über die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt.